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DAS  KÖNNEN  SIE  VORAUSSETZEN:

Eine valide Genehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtung gemäß § 25 Strahlenschutzgesetz.
Langjährige Erfahrung in nuklearem Engineering.
Kontinuierliche Weiterbildungen zur stetigen Verbesserung der Servicemöglichkeiten.
Aktuelle Zertifikate der Mitarbeiter, wie z.B.
  • SCC Akkreditierung

  • DGQ Akkreditierung

Fachwissenerhalt im Bereich
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Arbeitsschutz
Mit Sicherheit Qualität.
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