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DAS KÖNNEN SIE VORAUSSETZEN:
Eine valide Genehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtung gemäß § 25 Strahlenschutzgesetz.
Langjährige Erfahrung in nuklearem Engineering.
Kontinuierliche Weiterbildungen zur stetigen Verbesserung der Servicemöglichkeiten.
Aktuelle Zertifikate der Mitarbeiter, wie z.B.
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SCC Akkreditierung
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DGQ Akkreditierung
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